Der Begriff "Eignung" beschreibt die Fähigkeit der Beschäftigten, für eine spezielle Tätigkeit tauglich, eben geeignet zu sein. Dabei geht es neben der eigenen Unversehrtheit um die Frage, ob Gefahren für Dritte entstehen. Wir führen in unserer Praxis Eignungsuntersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sowie bei Fragen der Höhentauglichkeit (Absturzgefährdung) durch. Allerdings sind in letzter Zeit die sog. "anlasslosen" Eignungsuntersuchungen, d.h. routinemäßig alle drei Jahre bei Beschäftigten, die die gefährdende Tätigkeit ohne Auffälligkeiten oder Mängel durchführen, in die Diskussion geraten.